Laut Satzung ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen. Auf der Jahreshauptversammlung wird jährlich beschlossen, wie viel Stunden zu leisten sind. Für das Jahr 2023 sind 6 Stunden pro Parzelle zu leisten; davon können maximal 2 Stunden von einem vorhandenen Arbeitskonto abgegolten werden.
Die Arbeiten werden von den Abschnittsleitern organisiert.
Nach Absprache können Arbeiten auch außerhalb der stattfindenden Samstage erledigt werden.