Laut Satzung ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen. Auf der Jahreshauptversammlung wird jährlich beschlossen, wie viel Stunden zu leisten sind. Für das Jahr 2025 sind 6 Stunden pro Parzelle zu leisten; davon können maximal 2 Stunden von einem vorhandenen Arbeitskonto abgegolten werden.
Die Arbeiten werden von den Abschnittsleitern organisiert.
Nach Absprache können Arbeiten auch außerhalb der stattfindenden Samstage erledigt werden.
Wichtig: Da Neuwahlen anstehen, können noch keine weiteren Termine benannt werden, um dem neuen Vorstand nicht vorzugreifen
Termine für 2025
Datum | Uhrzeit | Arbeitsbereich | Mannstärke | Geräte |
03.05.2025 | 10:00 -13:00 |
Zufahrt/Parkplatz/Vereinshaus
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min 15 Personen | Harke, Schippe, Spaten, ggf. Heckenschere, Rasenbesen, Gartenschere, Schubkarre etc |
17.05.2025 | 10:00-13:00 |
Zufahrt/Parkplatz/Vereinshaus/ Aufbau zur außerordentlichen Hauptversammlung
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min 15 Personen | Harke, Schippe, Spaten, ggf. Heckenschere, Rasenbesen, Gartenschere, Schubkarre etc |
18.05.2025 | ab 11:00 |
Abbau nach außerordentlicher Hauptversammlung
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min 10 Personen | Harke, Schippe, Spaten, ggf. Heckenschere, Rasenbesen, Gartenschere, Schubkarre etc |
unbestimmt | freie Verfügung |
Hauptwege / Parkplatz
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